Gehe direkt zu:

Bitte waehlen...

  1. Zuruck
  2. 2030
  3. 2040
  4. Weiter

Die Weimarer Verfassung von 1919

zuletzt aktualisiert: 11.05.2007

Die Verfassung von 1919
Die Verfassung von 1919

Mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 wurden erstmals Grundrechte für ganz Deutschland garantiert. Unter der Überschrift „Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen“ verbürgte die Weimarer Verfassung die klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte. Vorbild waren die Grundrechte der Verfassung von 1848 gewesen. Erstmals wurden den Frauen staatsbürgerliche Rechte zugestanden. Allerdings konnte die gesamte Verfassung, also auch der Grundrechtsteil, per Gesetz des Parlamentes oder Notbefugnis des Präsidenten geändert oder außer Kraft gesetzt werden.


Hinweis: Diese Webseite wird vom IGL auch Jahre nach Abschluss des Projekts weiterhin zur Verfügung gestellt. Die unten angezeigten Inhalte sind aber veraltet und spiegeln möglicherweise nicht den aktuellen Forschungsstand wider. Klicken Sie auf diese Meldung, um sie auszublenden.